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Verkaufen, vermieten, selbst bewohnen: Diese Möglichkeiten haben Sie bei einer Scheidung

Eine Scheidung ist eine lebensverändernde Situation und bringt viele offene Fragen mit sich, besonders wenn Sie eine gemeinsame Immobilie besitzen. Um Sie in dieser emotionalen Zeit zu unterstützen, erklären wir nachfolgend die möglichen Vorgehensweisen. Drei der häufigsten genutzten Möglichkeiten nach einer Scheidung sind der Verkauf, die Vermietung oder das eigene Bewohnen der gemeinsamen Immobilie.

 

Verkauf der Immobilie

Oftmals ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung nach einer Scheidung die beste Option, um die damit verbundenen Erinnerungen hinter sich zu lassen. Beide Ex-Partner geben Ihre Rechte und Pflichten an der Immobilie ab und teilen den Verkaufspreis untereinander auf. So haben Sie beide ein gewisses Budget für Ihren Neustart. Der Verkaufsprozess sollte jedoch nicht unterschätzt werden, daher empfehlen wir, in dieser angespannten Situation einen erfahrenen Makler zu engagieren.

Vermietung der Immobilie

Die Vermietung der gemeinsamen Immobilie ist eine gute Variante, um eine gewisse finanzielle Unterstützung zu bekommen. Sie bleiben Eigentümer des Objektes und erhalten zusätzlich die monatlichen Mieteinnahmen. Hier ist besonders wichtig, dass Sie die Verantwortung und die anfallenden Aufgaben fair aufteilen oder eine Hausverwaltung engagieren. Ein großer Vorteil der Vermietung ist, dass Sie die Immobilie jederzeit wieder selbst bewohnen können, wenn einer von Ihnen sich dafür entscheidet. Außerdem besitzen Sie so eine wertstabile Kapitalanlage. Die Verantwortung und alle Pflichten rund um das Haus oder die Wohnung bleiben jedoch weiterhin bei Ihnen. Die Rolle des Vermieters und auch die Suche nach einem potenziellen Mieter sollten Sie nicht unterschätzen. Gerne unterstützen wir von Pennata Immobilien Sie dabei.

Selbst bewohnen der Immobilie

Eine weitere Möglichkeit ist das eigene Bewohnen Ihrer Immobilie. So würde einer von Ihnen in der Wohnung oder im Haus wohnen bleiben und den anderen Partner auszahlen. Besonders wenn Sie Kinder haben, ist das eine gute Möglichkeit, damit diese nicht ihr gewohntes Umfeld verlassen müssen. Hier ist wichtig zu beachten, dass der Partner, der dann in der Immobilie wohnt, die Finanzierung alleine stemmen muss.

Wenn Sie beide als Ex-Partner zustimmen und ein freundschaftliches Verhältnis haben, gibt es auch die Option, die Immobilie so umzubauen, dass beispielsweise zwei Wohnungen daraus entstehen. So könnten Sie beide in Ihrem Zuhause wohnen bleiben. Oft ist das jedoch eher schwierig, weil Sie so keinen Abstand zu Ihrem Ex-Partner haben.

Möchten Sie Unterstützung bei dem Vorgehen mit Ihrer Scheidungsimmobilie und dieser schwierigen Entscheidung? Wir von Pennata Immobilien beraten Sie objektiv und einfühlsam und finden gemeinsam die passende Lösung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir nur allgemeine Sachverhalte beschreiben können. Unsere Ratgeber stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Unsere Texte sind unverbindlich.

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